Unsere Leistungen

Wir haben bei der Ausübung unserer Pflegeleistungen stets den Fokus auf den
kulturellen und religiösen Gewohnheiten und Wünschen des Kunden.

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Unsere Leistungen

Wir von Shifa Care bieten folgende Dienstleistung vor allem unter dem Schirm der Erhaltung, Förderung und Zurückgewinnung der Selbstversorgungsfähigkeit des Kunden an und haben bei der Ausübung der Pflegeleistungen stets den Fokus auf den kulturellen und religiösen Gewohnheiten und Wünschen des Kunden

1. Grundpflege – SGB XI

Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen.
Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.

Die kleine Grundpflege umfasst:

  • An- und Auskleiden

  • Teilwäsche

  • Ganzkörperwäsche

  • Mund- und Zahnpflege

  • Unterstützung bei Toilettengängen

  • Dekubitusprohylaxe

  • Thromboseprophylaxe

  • …und vieles mehr!

2. Hauswirtschaftliche Versorgung

Auch bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung sind wir für Sie da! Wir kümmern uns um Ihr Zuhause und arbeiten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Sie sollen sich schließlich in Ihren eigenen 4 Wänden wohl fühlen.

Zu der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören zum Beispiel:

  • Erledigung der Einkäufe von Lebensmitteln und Dingen innerhalb des Haushalts

  • Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten

  • Aufwärmen bereits vorhandener Mahlzeiten

  • Reinigung der Wohnräume (Fenster putzen, Staubsaugen etc.)

  • Waschen der Wäsche

  • Zurechtlegen der Wäsche

  • Spülen des Geschirrs

  • …und vieles mehr!

3. Beratungsgespräche §37.3 SGB XI
Pflegeberatung § 45 SGB XI

Pflegebedürftige, die nach §37.3 SGB XI Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung in eigener Häuslichkeit abrufen. Auch müssen sich Pflegebedürftige, welche Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, einmal in 6 Monaten einer Pflegeberatung unterziehen. Das Beratungsgespräch nach §37 SGB VI dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welcher wir auch stehen!

4. Behandlungspflege- SGB V

In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden von unserem examinierten Pflegepersonal unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft, durchgeführt.

Für die unten genannten Tätigkeiten bedarf es einer ärztlichen Anordnung, sowie ständiger fachlicher Kontrolle durch Fachpersonal.

Zu der Behandlungspflege gehören Tätigkeiten wie:

  • Blutdruck- sowie Blutzuckermessung

  • Versorgung von Drainagen

  • Injektionen (Richten von Injektionen)

  • Versorgung des Katheters

  • Versorgung der Magensonde

  • Medikamentengabe

  • Klistier, Einlauf, Klysma

  • Verbände

  • Stomabehandlung

  • …und weitere verordnete medizinische Maßnahmen!

5. Zusatzleistungen

Wir wissen wie schwer es ist, den Alltag zu bewältigen. Wir erstellen ein für Sie maßgeschneidertes rundum-sorglos Paket und unterstützen sie umfänglich auch in kulturellen und religiösen Gewohnheiten (beispielsweise Beten Fasten, Waschungen etc.). Zusammen meistern wir jede alltägliche Belastung erfolgreich.

Einige unserer zusätzlichen Leistungen sind:

  • Unterstützung rund um das Thema Pflegegrad

  • Fahrten zu Ärzten

  • Besorgung von medizinischen Hilfsmitteln

  • Erledigung von Rezept- und Verordnungsfragen

  • Unterstützung bei der Beantragung der Wohnraumanpassung

  • Finanzen und Recht rund um das Thema Pflege

  • Gespräche mit Krankenkassen

  • Friseurtermine (auch Hausbesuche möglich)

  • Maniküre und Pediküre (auch Hausbesuche möglich)

  • Beratung in Sachen Ernährung durch Experten

  • Notrufsystem für Ihr zu Hause

  • Individuelle Freizeitgestaltung (Stricken, Lesen…)

  • Spezielle Ausflüge (Kino, Gotteshäuser, Theater …)

  • …und vieles mehr!

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