Unsere Leistungen
Wir von Shifa Care bieten folgende Dienstleistung vor allem unter dem Schirm der Erhaltung, Förderung und Zurückgewinnung der Selbstversorgungsfähigkeit des Kunden an und haben bei der Ausübung der Pflegeleistungen stets den Fokus auf den kulturellen und religiösen Gewohnheiten und Wünschen des Kunden
1. Grundpflege – SGB XI
Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen.
Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.
Die kleine Grundpflege umfasst:
An- und Auskleiden
Teilwäsche
Ganzkörperwäsche
Mund- und Zahnpflege
Unterstützung bei Toilettengängen
Dekubitusprohylaxe
Thromboseprophylaxe
…und vieles mehr!
2. Hauswirtschaftliche Versorgung
Auch bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung sind wir für Sie da! Wir kümmern uns um Ihr Zuhause und arbeiten nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Sie sollen sich schließlich in Ihren eigenen 4 Wänden wohl fühlen.
Zu der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören zum Beispiel:
Erledigung der Einkäufe von Lebensmitteln und Dingen innerhalb des Haushalts
Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten
Aufwärmen bereits vorhandener Mahlzeiten
Reinigung der Wohnräume (Fenster putzen, Staubsaugen etc.)
Waschen der Wäsche
Zurechtlegen der Wäsche
Spülen des Geschirrs
…und vieles mehr!
3. Beratungsgespräche §37.3 SGB XI
Pflegeberatung § 45 SGB XI
Pflegebedürftige, die nach §37.3 SGB XI Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen eine Beratung in eigener Häuslichkeit abrufen. Auch müssen sich Pflegebedürftige, welche Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, einmal in 6 Monaten einer Pflegeberatung unterziehen. Das Beratungsgespräch nach §37 SGB VI dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, hinter welcher wir auch stehen!
4. Behandlungspflege- SGB V
In der Behandlungspflege geht es um die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen. Diese werden von unserem examinierten Pflegepersonal unter ständiger Qualitätskontrolle der leitenden Pflegefachkraft, durchgeführt.
Für die unten genannten Tätigkeiten bedarf es einer ärztlichen Anordnung, sowie ständiger fachlicher Kontrolle durch Fachpersonal.
Zu der Behandlungspflege gehören Tätigkeiten wie:
Blutdruck- sowie Blutzuckermessung
Versorgung von Drainagen
Injektionen (Richten von Injektionen)
Versorgung des Katheters
Versorgung der Magensonde
Medikamentengabe
Klistier, Einlauf, Klysma
Verbände
Stomabehandlung
…und weitere verordnete medizinische Maßnahmen!
5. Zusatzleistungen
Wir wissen wie schwer es ist, den Alltag zu bewältigen. Wir erstellen ein für Sie maßgeschneidertes rundum-sorglos Paket und unterstützen sie umfänglich auch in kulturellen und religiösen Gewohnheiten (beispielsweise Beten Fasten, Waschungen etc.). Zusammen meistern wir jede alltägliche Belastung erfolgreich.
Einige unserer zusätzlichen Leistungen sind:
Unterstützung rund um das Thema Pflegegrad
Fahrten zu Ärzten
Besorgung von medizinischen Hilfsmitteln
Erledigung von Rezept- und Verordnungsfragen
Unterstützung bei der Beantragung der Wohnraumanpassung
Finanzen und Recht rund um das Thema Pflege
Gespräche mit Krankenkassen
Friseurtermine (auch Hausbesuche möglich)
Maniküre und Pediküre (auch Hausbesuche möglich)
Beratung in Sachen Ernährung durch Experten
Notrufsystem für Ihr zu Hause
Individuelle Freizeitgestaltung (Stricken, Lesen…)
Spezielle Ausflüge (Kino, Gotteshäuser, Theater …)
…und vieles mehr!